Das Verwaltungsgericht Köln hat die geplante Erweiterung eines REWE-Marktes in Köln-Bocklemünd mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Beschluss gestoppt. Es gab damit dem Eilantrag von Nachbarn gegen eine Baugenehmigung statt, mit der die Stadt Köln die Erweiterung des Verbrauchermarktes gestattet hatte.

Inhalt des genehmigten Vorhabens ist die Erweiterung eines seit den 1960er Jahren bestehenden Verbrauchermarktes im sogenannten Görlinger Zentrum von Köln-Bocklemünd. Die bisherige Verkaufsfläche beträgt rund 435 m² und soll auf knapp 850 m² erweitert werden.

Das Gericht hat erhebliche Bedenken, ob die Baugenehmigung bestimmt genug ist. In der Genehmigung sei die Koordinierung des Anlieferverkehrs durch Lkw nicht eindeutig geregelt. Diese Unbestimmtheit führe zum Erfolg des Eilantrags, da der von dem Anlieferverkehr ausgehende Lärm eine besondere Lästigkeit für die Nachbarn in sich trage, der hier gleichsam bis „in den Vorgarten“ der Antragsteller hineingetragen werde.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 2 L 1915/11