Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat heute die mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit zwischen einem Spielhallenbetreiber und der Stadt Köln stattgefunden. Dabei ging es um zwei Auflagen zu der Spielhallenkonzession für eine der Spielhallen, die in unmittelbarer Umgebung des „Hauses des Jugendrechts“ liegt. Im „Haus des Jugendrechts“ soll straffällig gewordenen Jugendlichen Hilfe gewährt werden. In dieser Einrichtung haben sich die Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendamt mit weiteren Akteuren zusammengeschlossen.

Die Stadt Köln hatte den Spielhallenbetreiber verpflichtet, bei seinen Kunden eine Einlasskontrolle vorzunehmen, um den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht zu werden. Zudem wurden Möglichkeiten für Werbemaßnahmen eingeschränkt.

In der mündlichen Verhandlung haben sich nun die Beteiligten auf Vorschlag der erkennenden Kammer einvernehmlich geeinigt. Danach findet die geforderte Einlasskontrolle im Bereich des Tresens statt. Eine Ausweiskontrolle muss nicht durchgeführt werden, wenn die betroffenen Kunden evident nicht unter die Regelungen des Jugendschutzrechtes fallen.

Zudem wurde der Bereich, in dem der Betreiber keine Werbung anbringen darf durch die Stadt Köln konkretisiert, so dass auf der Eingangsseite zur Spielhalle weiterhin geworben werden kann.

Mit diesen Auflagen erklärte sich der Spielhallenbetreiber einverstanden.

Durch die einvernehmliche Einigung endet das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln.