Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln einem Antrag der Bürgerbewegung Pro NRW auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben. Mit einem Bescheid vom gestrigen Tag hatte das Polizeipräsidium Köln untersagt, bei der heutigen Versammlung von Pro NRW in Köln sogenannte Mohammed-Karikaturen zu zeigen. Nach Auffassung des Gerichts war auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst unter Berücksichtigung der gewalttätigen Auseinandersetzungen in Solingen und Bonn das Zeigen dieser Karikaturen zuzulassen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 20 L 590/12