Die Baugenehmigungen zur Aufstockung des Hochbunkers am Breslauer Platz sind abgelaufen und können derzeit nicht verlängert werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem gestern verkündeten Urteil entschieden.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Raiffeisengebäudes am Breslauer Platz (sogenannter ehemaliger Hochbunker am Raiffeiseneck). Ihr wurde 2005 und 2007 durch zwei Baugenehmigungen die Aufstockung des bestehenden achtgeschossigen Bürogebäudes um drei weitere Geschosse erlaubt. Da sich die Klägerin wegen des Baus der U-Bahn-Station „Breslauer Platz“ aus Platzmangel gehindert sah, eigene Baumaßnahmen durchzuführen, verlängerte die Beklagte auf Antrag der Klägerin in der Folgezeit mehrfach die Geltungsdauer der Baugenehmigungen. Inzwischen gibt es für das Gebiet, in dem das Grundstück der Klägerin liegt, einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungssperre. Der künftige Bebauungsplan soll für das Grundstück der Klägerin maximal acht Vollgeschosse entsprechend dem Bestand festschreiben, um eine städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und das Höhenkonzept des Rats vom 15.05.2007 umzusetzen. Mit ihrer Klage will die Klägerin festgestellt wissen, dass die Baugenehmigungen nicht erloschen oder doch jedenfalls zu verlängern sind.

Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die erteilten Baugenehmigungen erloschen sind und derzeit nicht verlängert werden können. Es folgte der Argumentation der Klägerin nicht, die Baugenehmigungen hätten noch Gültigkeit, weil sie mit den Bauarbeiten wegen der Arbeiten der KVB an der U-Bahn nicht habe beginnen können. Ferner stellte das Gericht fest, dass eine weitere Verlängerung der Baugenehmigungen nicht in Frage komme, solange die Veränderungssperre gelte, die wirksam sei.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 2 K 177/11 und 2 K 1342/11