Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute verkündeten Urteilen Nachbarklagen der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon gegen Baugenehmigungen zur Errichtung zweier Wohn- und Geschäftshäuser im sog. Gerling-Quartier abgewiesen. Die genannten Häuser sollen mit fünf Vollgeschossen und einem zurückgestaffelten sechsten Geschoss westlich des Platzes am Gereonskloster hinter dem früheren historischen Archiv errichtet werden; die Kirche St. Gereon liegt an der entgegengesetzten Seite des Platzes.

In der Urteilsbegründung führte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts aus: Der denkmalrechtliche Umgebungsschutz der Kirche St. Gereon werde durch die Baugenehmigungen nicht verletzt. Anders als in einem früheren Verfahren, in dem das Gericht einer Klage der Kirchengemeinde gegen die Genehmigung zur Aufstockung eines Gebäudes in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft stattgegeben hatte (vgl. Pressemitteilung vom 22. August 2011), befänden sich die in Rede stehenden Gebäude nicht mehr in der engeren Umgebung der Kirche.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Aktenzeichen: 4 K 156/11 und 4 K 3691/11