Das Verwaltungsgericht Köln ist ab dem 1. Januar 2013 zusätzlich zu den bisher bekannten Wegen (Post, Fax, Niederschrift bei Gericht) über einen weiteren modernen Kommunikationsweg für die Beteiligten erreichbar. Durch den neuen elektronischen Rechtsverkehr können elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden. Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke können so rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an das Gericht geschickt werden. Ein besonderer Protokollstandard (OSCI) bietet anders als eine einfache E Mail die Gewähr für eine sichere, verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichtenübertragung. Die Nutzer müssen sich hierzu über die Internetseite www.egvp.de am „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) anmelden.

Hinter dem EGVP verbirgt sich ein bereits seit Jahren an einigen Gerichten und Behörden praktiziertes Kommunikationsverfahren, das zum Jahreswechsel auch auf das Verwaltungsgericht Köln ausgeweitet wird. Mit dem EGVP ist das Gericht rund um die Uhr für Bürger, Rechtsanwälte, Behörden und andere Gerichte elektronisch erreichbar. Das spart Zeit für den Postlauf und hilft so, die Dauer der Verfahren weiter zu verkürzen. Das EGVP kann für alle gerichtlichen Verfahren genutzt werden mit Ausnahme der Verfahren des Berufsgerichts für Heilberufe.

„Ich bin froh, dass wir mit dem elektronischen Rechtsverkehr unser Angebot an die Verfahrensbeteiligten um einen modernen, sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikationsweg ergänzen“, sagt die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, Frau Herkelmann-Mrowka, die bereits im Rahmen der Jahrespressekonferenz im April auf die neue Möglichkeit der Kommunikation hingewiesen hatte.