Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat heute im Landgericht Bonn mehrere Verfahren aus Bonn und Königswinter verhandelt.

Dabei ging es unter anderem auch um die Genehmigung eines großen Lebensmittelmarktes im Zentrum von Bonn-Beuel (8 K 3981/12). Die Baugenehmigung hat das Verwaltungsgericht heute aufgehoben. Gegen die Genehmigung hatte u.a. eine Nachbarin geklagt, deren Grundstück an der rückwärtigen Seite des geplanten Marktes in der Siegfried-Leopold-Straße liegt. Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Baugenehmigung rechtswidrig sei, weil der geräuschintensive Anlieferungsverkehr über die Siegfried-Leopold-Straße in der Baugenehmigung nicht konkret genug beschrieben sei. Zudem sei das im Baugenehmigungsverfahren von der Bauherrin vorgelegte Schallschutzgutachten hinsichtlich der von der Tiefgarageneinfahrt ausgehenden Belastungen nicht tragfähig. Dem Gutachten sei nicht hinreichend sicher zu entnehmen, mit welchen Belastungen die Klägerin durch die Nutzung der Tiefgarage tatsächlich zu rechnen habe.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.