Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute verkündeten Urteilen einen Bauvorbescheid aufgehoben, der die Bebauung des Guidelplatzes in Pulheim-Brauweiler betrifft.

Die Stadt Pulheim erteilte am 20. Juni 2011 der Gold-Kraemer-Stiftung einen Bauvorbescheid, mit dem u.a. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der (Neu-)Bebauung des zentralen Guidelplatzes in Pulheim-Brauweiler mit sechs Wohn- und Geschäftshäusern und einer Tiefgarage mit 170 Stellplätzen festgestellt wurde. Der Guidelplatz ist unmittelbar gegenüber der Abtei Brauweiler gelegen und soll mit dem Bauvorhaben zum Ortszentrum ausgebaut werden. Gegen den Bauvorbescheid klagten dann Nachbarn, die sich hauptsächlich gegen den von der Tiefgarage ausgehenden Lärm wenden.

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass der Bauvorbescheid rechtswidrig sei. Trotz eines vorgelegten Lärmgutachtens sei nicht auszuschließen, dass die Kläger durch den Fahrzeugverkehr unzumutbar beeinträchtigt würden. Insbesondere sei nicht hinreichend sichergestellt, dass die Tiefgarage nicht in größerem Umfang bei Sonderveranstaltungen genutzt werde. Die im Vorbescheid erwähnte Beschränkung auf 10 Sonderveranstaltungen im Jahr sei unzureichend, weil weder der Bauherr noch ein etwaiger Betreiber der Tiefgarage Einfluss auf Zahl und Art der Veranstaltungen in der Abtei Brauweiler oder sonst im Ortskern Brauweiler habe.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az.: 23 K 3997/11 und 23 K 4059/11