Im Rahmen eines Erörterungstermins des Verwaltungsgerichts Köln haben sich die Beteiligten im Verfahren um den Komplex „Kunstrasen“ auf einen Kompromiss geeinigt.

Mit einem Eilantrag wendeten sich die Antragsteller gegen eine Baugenehmigung der Stadt Bonn, die ihre nachbarrechtlichen Interessen nicht hinreichend geschützt haben soll. Dabei ging es um Lärmbeeinträchtigungen, die durch die Konzertreihe entstehen.

Der Kompromiss sieht vor, dass mit den Antragstellern und einem Techniker des Veranstalters die konkrete Lautstärke gemessen wird, um festzustellen, welche Lautstärke als zumutbar angesehen wird.

Damit ist dieses Verfahren erledigt, wobei die Möglichkeit eines erneuten Eilantrags gegeben ist.

Az. 8 L 1097/13