Mit Eilanträgen wendeten sich zwei Antragsteller gegen eine Baugenehmigung der Stadt Leverkusen, die ihre nachbarrechtlichen Interessen nicht hinreichend beachtet haben soll. Die Stadt hatte einen Ausbau des St. Albertus Altenheims in Leverkusen – Opladen genehmigt.

Das Gericht hat gestern entschieden, dass einer der Anträge unzulässig sei (2 L 1010/13), weil anstelle der Eigentümergemeinschaft nur ein einzelner Wohnungseigentümer geklagt habe. Der andere Antragsteller hatte jedoch in der Sache Erfolg (2 L 1134/13). Hier ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der Stadt erteilte Genehmigung zur Änderung des Altenheims durch Errichtung eines Anbaus den Antragsteller in seinen Rechten beeinträchtigt. Das Vorhaben verstoße mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen nachbarschützende Vorschriften, weil der nach dem Gesetz zu wahrende Abstand zu seinem Grundstück nicht beachtet worden sei.

Gegen die Beschlüsse kann binnen zwei Wochen nach deren Zustellung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Az. 2 L 1010/13 und 2 L 1134/13