Mit einer Eilentscheidung vom heutigen Tag hat das Gericht eine Auflage bestätigt, nach der das Klimacamp in Kerpen ohne Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen auskommen muss.

In Kerpen soll das Klimacamp 2013 wie in den vorhergehenden Jahren stattfinden. Die rund zweiwöchige Veranstaltung ist als Versammlung angemeldet worden. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat den Veranstaltern untersagt, Zelte und Unterkünfte sowie Verpflegungsstellen auf dem Versammlungsgelände einzurichten. Das dagegen angestrengte Eilverfahren blieb ohne Erfolg.

Das Gericht hat entschieden, dass die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsstellen für eine mehrtägige Veranstaltung nicht mehr vom Versammlungsgesetz gedeckt sei. Dadurch werde die Veranstaltung auch nicht vereitelt. Die erforderliche Infrastruktur sei in den vorhergehenden Jahren aufgrund einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer – hier der Stadt Kerpen – bereitgestellt worden.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Az. 20 L 1195/13