Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Motorradfahrern abgewiesen, die sich gegen ein Fahrverbot für Motorräder auf der Kreisstraße 19 in Lindlar gewandt hatten.

Der Oberbergische Kreis hatte im August 2011 ein auf zwei Jahre befristetes Fahrverbot für Krafträder, Leichtkrafträder und Mofas auf der Kreisstraße 19 in einem Bereich zwischen Bickenbach und Lindlar verfügt. Das Fahrverbot betraf die Zeiten zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober montags bis freitags von 17 bis 22 Uhr und samstags und sonntags von 8 bis 22 Uhr und eine Streckenlänge von ca. 4 km. Die Strecke war in der Vergangenheit von Motorradfahrern gezielt für rechtswidrige Hochgeschwindigkeitsfahrten (über 200 km/h) genutzt worden. In der Zeit von 2007 bis Juli 2011 war es zu 73 Verkehrsunfällen mit 4 Toten, 5 Schwer-verletzten und 11 Leichtverletzten gekommen. Gegen das Fahrverbot klagten drei Motorradfahrer aus Lindlar, unterstützt durch den Bundesverband der Motorradfahrer e. V., die das Fahrverbot für unverhältnismäßig hielten.

Das Gericht stellte jetzt fest, dass das Fahrverbot rechtmäßig war. Der Kreis habe aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse die Benutzung der Strecke aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs beschränken dürfen. Er habe davon ausgehen dürfen, dass weniger belastende Maßnahmen nicht ausreichen würden. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen seien ungeeignet, weil die Identität der Motorradfahrer nur schwer feststellbar sei. Der Kreis habe zudem annehmen dürfen, dass auch andere Maßnahmen, wie der Einbau von Rüttelstreifen, das Fahrverhalten nicht maßgeblich verändern werde.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az: 18 K 4473/12