Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Eilantrag der RDC Deutschland GmbH abgelehnt. Diese ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen und beabsichtigt, auf der Strecke von Niebüll nach Westerland (Sylt) Zugverkehre durchzuführen. Sie will mit der DB Netz AG, die das Schienennetz in der Bundesrepublik Deutschland betreibt, einen Rahmenvetrag über die Nutzung der betroffenen Bahnstrecke in einem gewissen Zeitfenster schließen. Diesem Vertrag hat die Regulierungsbehörde widersprochen, weil höchstens 75 Prozent der Streckenkapazität im Wege zehnjähriger Rahmenverträge vergeben werden dürften. Dagegen wendet sich die Antragstellerin.

Das Gericht gab der Regulierungsbehörde Recht und führte zur Begründung aus, es verstoße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht, wenn mehr als die von der Regulierungsbehörde zugelassenen Kapazitäten langfristig durch Rahmenverträge vergeben würden.

Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen darauf, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit künftig Züge von Niebüll nach Westerland verkehren. Denn Eisenbahnverkehrsunternehmen können auch unabhängig von den Rahmenverträgen fahrplanmäßige Zugverkehre durchführen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Az: 18 L 494/15