Durch zwei Urteile vom 25. März 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass zum einen die vom Rat der Stadt Köln am 30. September 2014 beschlossene Neuauszählung aller 1024 Stimmbezirke unzulässig ist (4 K 6708/14) und zum anderen im Stimmbezirk 20874 des Wahlbezirks 14 (Rodenkirchen II Weiß Sürth) noch einmal gezählt und daraufhin das Ergebnis der Wahl zum Rat der Stadt Köln neu festgestellt werden muss (4 K 7076/14).

Die Urteile mit Gründen sind heute (am 7. April 2014) den Beteiligten zugestellt worden. Innerhalb eines Monats kann nun in beiden Verfahren Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Die Entscheidungen können online im Volltext in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE abgerufen werden.

Az.: 4 K 6708/14; 4 K 7076/14