Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 29.4.2015 dem Antrag von Telefonica und E-Plus auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 4.Juli 2014 stattgegeben.

Mit diesem Beschluss  hatte die Bundesnetzagentur aus Anlass des Zusammenschlusses von Telefonica und E-Plus angeordnet, dass diese Unternehmen Frequenzen im Bereich von 900 MHz und 1800 MHz bis zum 31. Dezember 2015 zurückzugeben haben, sofern sie diese nicht in der bevorstehenden Frequenzauktion wieder neu erwerben. Die derzeitigen Nutzungsrechte für die betroffenen Frequenzen sind bis Ende 2016 befristet. Gegen diese Anordnung haben die betroffenen Unternehmen Klagen erhoben, die jedoch keine aufschiebende Wirkung haben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die aufschiebende Wirkung dieser Klagen angeordnet. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die von der Bundesnetzagentur zur Begründung ihrer Entscheidung herangezogenen Rechtsgrundlagen die Anordnung der vorzeitigen Frequenzrückgabe aller Voraussicht nach nicht tragen. Die dagegen erhobenen Klagen werden deshalb nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich erfolgreich sein.

Aktenzeichen 21 L 2480/14

Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind nicht gegeben.

Über die Klagen (Aktenzeichen 21 K 4151/14 und 21 K 4205/14) soll voraussichtlich am 10.6.2015 entschieden werden.

Für Rückfragen:       Dr. Rita Zimmermann-Rohde