Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klagen zweier Fernbusunternehmen gegen die Sperrung der Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr abgewiesen.

Die Stadt Köln hatte im Oktober 2015 die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr gesperrt und als alternativen Haltepunkt den Flughafen Köln/Bonn angeboten.

Hiergegen haben die Fernbusunternehmen jeweils Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt. In den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen seien die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße bestandskräftig festgelegt worden. Mögliche verkehrstechnische Beeinträchtigungen im Bereich der Haltepunkte seien nicht auf den Fernbusverkehr, sondern auf die allgemeine Verkehrslage zurückzuführen. Der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn stelle zudem keine angemessene Alternative zu den im Stadtzentrum gelegenen Haltepunkten dar und sei für die Kunden nicht zumutbar. Die hiergegen gerichteten Anträge im einstweiligen Rechtsschutz hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits mit Beschlüssen vom 22. Oktober 2015 abgelehnt.

Das Gericht hat die Sperrung der Haltepunkte nunmehr auch im Hauptsacheverfahren bestätigt und ausgeführt, die Linienverkehrsgenehmigung müsse sich an den verkehrsrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Sperrung der Haltepunkte sei rechtmäßig, weil es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe. Diesen Gefahren werde mit der Sperrung entgegengewirkt. Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an das Kölner Stadtzentrum eine angemessene Alternative dar.

Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az. 18 K 6887/15 und 18 K 6888/15.

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