Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei heute bekanntgegebenen Beschlüssen Anträgen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die für den 9. Dezember 2018 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in den Kölner Ortsteilen Lindenthal, Rodenkirchen und Sürth entsprochen.

Die Stadt Köln plant eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen am 9. Dezember 2018 in Lindenthal, Rodenkirchen und Sürth anlässlich der dort jeweils stattfindenden Weihnachtsmärkte. Eine entsprechende Rechtsverordnung beschloss der Rat der Stadt Köln im Oktober 2018. 

Dagegen hat ver.di Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine sonntägliche Ladenöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lägen nicht vor. 

Dem ist das Gericht gefolgt. Es hat zur Begründung ausgeführt, aus dem Sonn- und Feiertagsschutz ergebe sich ein verfassungsrechtliches Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Daher sei eine Ladenöffnung nach dem LÖG NRW nur gerechtfertigt, wenn hieran ein „öffentliches Interesse“ bestehe. Ein solches „öffentliches Interesse“ könne nicht in den anlassgebenden Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) gesehen werden. Der Rat habe laut Beschlussvorlage seine Entscheidung ausdrücklich nicht auf diese Veranstaltungen gestützt. Eine andere Bewertung habe sich auch für das Gericht nicht ergeben: Zum Teil seien Größe und Charakter der Veranstaltungen für das Gericht bereits nicht erkennbar gewesen; zum Teil seien die Märkte zu klein, um in das gesamte Gebiet der geplanten Ladenöffnung auszustrahlen. Auch andere vom Gesetzgeber im LÖG NRW angeführte Gründe (z.B. Belebung von Innenstädten, Stärkung zentraler Versorgungsbereiche oder Erhalt eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots) seien in den konkreten Fällen von der Stadt Köln nicht ausreichend dargelegt worden. 

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. 

Az.:    1 L 2649/18 (Rodenkirchen)

          1 L 2650/18 (Sürth)

          1 L 2651/18 (Lindenthal) 

Hinweis: Eine Entscheidung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Kölner Innenstadt am 16. Dezember 2018 anlässlich der dortigen Weihnachtsmärkte steht noch aus.