Der vom Präsidium des Verwaltungsgerichtsgerichts Köln beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist der in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.