Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute den Beteiligten zugestelltem Urteil vom 17. Februar 2016 die Klage der AfD-Gruppe in der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) abgewiesen. Die AfD ist in der Landschaftsversammlung mit 3 Mitgliedern vertreten. Im Gegensatz dazu hat sie bei den Wahlen zu 15 Ausschüssen am 29. September und 21. November 2014 keinen Sitz erlangt. Sie hält dies für rechtswidrig. Ihrer Auffassung nach muss sich die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum in den Ausschüssen widerspiegeln.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Klage insgesamt abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Das Verfahren sei so ausgestaltet gewesen, dass die Klägerin stets die Chance gehabt hätte, mit einem Sitz in den Ausschüssen vertreten zu sein. Dass sich diese Chance nicht verwirklicht habe, beruhe allein auf dem konkreten Wahlverhalten einzelner Mitglieder der Landschaftsversammlung. Dies sei Ausfluss des freien Mandats und im konkreten Fall auch nicht zu beanstanden.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az.: 4 K 774/15

Für Rückfragen:
Pierre Becker-Rosenfelder
Tel. 0221/2066 - 144