Als Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar können Sie Ihre dreimonatige Wahlstation (§ 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW) beim Verwaltungsgericht Köln absolvieren. Im Rahmen dieses Abschnitts Ihrer Ausbildung werden Sie einer erfahrenen Einzelausbilderin oder einem erfahrenen Einzelausbilder zugewiesen, die bzw. der Sie durch Einbindung in die praktischen Arbeitsabläufe der Kammer mit der verwaltungsrichterlichen Tätigkeit vertraut macht. Durch Ihre Mitarbeit lernen Sie, einen Verwaltungsrechtsstreit praxisgerecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zu bearbeiten, und erhalten zugleich einen unmittelbaren Eindruck von der besonderen Verantwortung, die den Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der ihnen anvertrauten Rechtsschutzgewährung obliegt.
Kapazitätsprobleme bei der Durchführung der Wahlstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen erfahrungsgemäß nicht. Um eine ordnungsgemäße Planung zu ermöglichen, wird gebeten, Ihr Interesse an einer Wahlstation möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Stationsbeginn mitzuteilen (entweder schriftlich oder per E-Mail [verwaltung@vg-koeln.nrw.de], adressiert an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln und unter Beifügung einer vollständigen Bewerbung mit Abiturzeugnis, Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung sowie bisherigen Stationszeugnissen). Sollten Sie Präferenzen für die Ausbildung in bestimmten Kammern haben, teilen Sie dies bitte mit. Entsprechende Wünsche werden – soweit möglich – berücksichtigt.
Ihre Wahl der Durchführung Ihrer letzten Ausbildungsstation am Verwaltungsgericht Köln leiten Sie bitte – nach Erhalt einer entsprechenden Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Köln – Ihrer Stammdienststelle zu. Erst nachdem Sie von Ihrer Stammdienststelle dem Verwaltungsgericht Köln zugewiesen worden sind, weist das Verwaltungsgericht Sie Ihrem Einzelausbilder zu.
Ansprechpartnerin beim Verwaltungsgericht Köln
Verwaltungsgerichtsbeschäftigte Hatice Yildiz
Telefon 0221 2066-321