Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei Beschlüssen vom heutigen Tag Anträgen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die für den 4. November 2018 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in den in Frechen gelegenen Gewerbegebieten „Dürener Straße“, „Europaallee“ sowie auf der Kölner Straße entsprochen. 

Die darüber hinaus beschlossene Ladenöffnung in der Frechener Innenstadt sowie der Martinsmarkt selbst bleiben von diesen Entscheidungen unberührt und können stattfinden. 

Die Bürgermeisterin der Stadt Frechen hatte im Amtsblatt vom 17. Oktober 2018 u.a. drei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Gewerbegebieten „Dürener Straße“, „Europaallee“ sowie auf der Kölner Straße öffentlich bekanntgemacht. 

Dagegen hat ver.di am gestrigen Tage Eilrechtsschutz beantragt und geltend gemacht, die Voraussetzungen für eine sonntägliche Ladenöffnung nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) lägen nicht vor. 

Dem ist das Gericht im Ergebnis gefolgt, ohne dass es dabei auf das Vorliegen der Voraussetzungen des LÖG NRW eingehen musste. Denn zur Begründung hat es ausgeführt, für die streitige sonntägliche Öffnung der betroffenen Verkaufsstellen fehle es an der notwendigen Rechtsgrundlage. Zwar habe die Bürgermeisterin der Antragsgegnerin im Amtsblatt vom 17. Oktober 2018 die hier streitgegenständlichen Verordnungen öffentlich bekanntgemacht. Die dort aufgeführten Verordnungen habe der Rat als allein zuständiges Gremium jedoch nicht beschlossen. Vielmehr habe dieser in seiner Sitzung am 9. Oktober 2018 lediglich beschlossen, dass die Verwaltung mit der Vorbereitung von entsprechenden Rechtsverordnungen beauftragt werde. Eine anschließende Befassung des Rates mit den erarbeiteten Verordnungen sei den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen und aus dem Vorbringen der Beteiligten auch nicht ersichtlich. 

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. 

Az.:     1 L 2550/18 (Gewerbegebiet „Dürener Straße“)

            1 L 2551/18 (Gewerbegebiet „Europaallee“)

            1 L 2552/18 (Gewerbegebiet auf der Kölner Straße)