Zur Vermeidung der Verbreitung des Corona-Virus wurde unser Gerichtsbetrieb bis auf Weiteres wie folgt eingeschränkt:

Mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine werden nur noch durchgeführt, soweit dies momentan unabweisbar erforderlich ist.

 
Das Gericht einschließlich der Rechtsantragstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Montag bis Mittwoch und Freitag:                    10 – 12 Uhr

Donnerstag:                                                     14 – 16 Uhr

 

Personen, die die Rechtsantragstelle des Gerichts aufsuchen möchten, werden um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (0221 2066-0). Ohne vorherigen Anruf wird der Zugang nicht gewährt.

 

Verfahrensbeteiligte und andere Personen sollten ihre Rechte im Schriftwege wahrnehmen. Sofern im Einzelfall ein persönliches Aufsuchen des Gerichts zwingend erforderlich ist, sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Hierdurch werden Wartezeiten und ein Aufeinandertreffen einer größeren Anzahl von Personen vermieden.

 

Der Zutritt zum Gerichtsgebäude zum Zwecke des Besuchs öffentlicher Verhandlungen ist grundsätzlich gestattet. Jedoch kann Personen, die

 

      • Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
      • innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder
      • sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem internationalen Corona-Risikogebiet bzw. einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland gemäß der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts oder in der Schweiz aufgehalten haben

 

der Zutritt und Aufenthalt unter Wahrnehmung des Hausrechts verboten werden.