Das Verwaltungsgericht Köln ist zuständig für das Gebiet der kreisfreien Bundesstadt Bonn, der kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie des Rhein-Erft-Kreises, des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises.
Das zuständige Rechtsmittelgericht ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen mit Sitz in Münster.