Während Ihres juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) können Sie am Verwaltungsgericht Köln sowohl einen Teil der Verwaltungsstation als auch die Wahlstation absolvieren. Eine Zuweisung an das Verwaltungsgericht Köln während der Verwaltungsstation ist für bis zu zwei Monate möglich (§ 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3 JAG NRW), die Ausbildungszeit der Wahlstation beträgt vier Monate (§ 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 JAG NRW). Im Rahmen Ihrer Ausbildung sind Sie einer erfahrenen Einzelausbilderin oder einem erfahrenen Einzelausbilder zugewiesen, die bzw. der Sie durch Einbindung in die praktischen Arbeitsabläufe mit der verwaltungsrichterlichen Tätigkeit in der Rechtsprechung und/oder in der Gerichtsverwaltung vertraut macht.

Teilen Sie Ihr Interesse an einer Ausbildung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Stationsbeginn mit.

Ihre Bewerbung adressieren Sie schriftlich oder per E-Mail [verwaltung@vg-koeln.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm] an die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln. Bitte fügen Sie vollständige Bewerbungsunterlagen mit Abiturzeugnis, Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung sowie bisherigen Stationszeugnissen bei. 


Verantwortlich für diesen Themenbereich ist Frau Richterin am Verwaltungsgericht Steinbüchel als Ausbildungsleiterin. Bei Fragen steht Ihnen Frau Verwaltungsgerichtsbeschäftigte Hatice Yildiz unter 0221 2066-321 zur Verfügung.