Aktuelles:
In sehr dringenden Angelegenheiten (weniger als 1 - 3 Stunden bis zu einer Entscheidung) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz - zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach - telefonisch auf der Service-Einheit der zuständigen Kammer anzukündigen. Derzeit kommt es häufig zu Störungen im elektronischen Gerichtspostfach, so dass Nachrichten oftmals nur verzögert abgerufen werden können.