Mit einem heute ergangenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag mehrerer Eltern gegen die geplante Gesamtschule in Rhein-bach abgelehnt. Damit kann das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule am kommenden Samstag beginnen.

Bereits am 19. Dezember 2011 hatte der Rat der Stadt Rheinbach parteiübergreifend beschlossen, eine Gesamtschule zu errichten und die Gemeinschaftshauptschule sowie die Tomburg-Realschule nur noch auflösend zu betreiben. Nachdem die Bezirksregierung Köln den Ratsbeschluss genehmigt hatte, beginnt am 11. Februar 2012 die einwöchige Anmeldephase. Gegen den Ratsbeschluss ist am 06. Februar 2012 Klage erhoben worden, wodurch der Beginn der Anmeldephase aufgeschoben und damit möglicherweise hinfällig geworden wäre. Daher ist von der Stadt angeordnet worden, dass der Ratsbeschluss trotz der Klage vollzogen werden soll, die Anmeldephase also trotz der Klage beginnen kann. Hier-gegen ist ein Eilantrag gestellt worden, den das Gericht abgelehnt hat.

Die Kammer hat bereits Zweifel, ob die Kinder der antragstellenden Eltern durch die Errichtung einer Gesamtschule und die geplante Auflösung der Hauptschule sowie der Realschule überhaupt betroffen wären. Unabhängig davon spreche Vieles für die Rechtmäßigkeit des Errichtungs- und Auflösungsbeschlusses. Insbesondere habe die Stadt davon ausgehen dürfen, dass ein Bedürfnis für eine Gesamtschule bestehe. Zudem stünden die bisherigen Maßnahmen letztlich unter dem Vorbehalt, dass in der nun anstehenden Anmeldephase die erforderliche Anzahl von Anmeldungen erreicht werde. Die Kammer habe sich davon leiten lassen, dass der durch die Anmeldung erkennbare Elternwille maßgeblich sein solle.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az:. 10 L 175/12