Weil die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in Frechen gegenüber einem Nachbargrundstück rücksichtslos ist, hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Beschluss den Weiterbau der Häuser erneut vorerst gestoppt.

Der Bauherr – eine Immobiliengesellschaft aus Frechen – errichtet derzeit mit einer Baugenehmigung der Stadt Frechen auf einem bislang unbebauten Grundstück zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund 40 Wohnungen. Eines der Häuser wird straßenseitig, das andere im rückwärtigen Bereich des Grundstücks errichtet. Gegen das Bauvorhaben wendet sich eine Nachbarin, deren unmittelbar angrenzendes schmales Grundstück mit einem kleinen Einfamilienhaus bebaut ist. Zur Begründung macht sie vor allem geltend, das Bauvorhaben nehme ihrem Grundstück Licht und Luft, sei zu massiv, das rückwärtige Gebäude störe die Ruhe in ihrem Garten und die Straße sei nicht ausreichend dimensioniert, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Dem folgte das Gericht nach einer Ortsbesichtigung zum Teil: Das genehmigte Vorhaben verletze das Rücksichtnahmegebot und sei der Nachbarin nicht zuzumuten. Zum einen sei das Neubauvorhaben so massiv, dass es das Grundstück der Nachbarin „dominiere“. Hierdurch entstehe der Eindruck, dass das Grundstück der Nachbarin Teil des Baugrundstückes sei, so dass es nicht mehr als eigenständiges Grundstück wahrgenommen werde. Zum anderen seien der Nachbarin die Einsichtmöglichkeiten aus einer Vielzahl von Wohnungen, Terrassen, Balkonen und Dachterrassen in den Gartenbereich ihres Grundstückes sowie in ihr Wohnhaus nicht zuzumuten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

AZ: 23 L 287/13