Das Verwaltungsgericht Köln hat im vergangenen Jahr die Zahl der Altfälle deutlich reduziert. „Die Geschäftslage ist seit einiger Zeit sehr stabil. Dadurch können ältere und schwierige Verfahren bearbeitet werden, ohne dass andere Verfahren zu kurz kommen“, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Herkelmann-Mrowka beim heutigen Gespräch mit Vertretern der Medien. Sie erwarte in diesem Jahr weitere Verbesserungen des Gerichts, auch wenn durch neue Entwicklungen im In- und Ausland sehr schnell sehr viel mehr Arbeit auf das Verwaltungsgericht zukommen könne. Dazu gehöre beispielsweise ein möglicher Ansturm auf die Hochschulen wegen des doppelten Abiturjahrgangs, der vielleicht nicht erfüllte Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags für die Programme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zum 1. Januar 2013, aber etwa auch die steigende Zahl von Flüchtlingen aus Syrien.

Sollten 2013 deutlich mehr Klagen und Eilverfahren eingehen als im letzten Jahr, sieht Herkelmann-Mrowka das Gericht gut aufgestellt. 2012 hat das Gericht wie in den Jahren zuvor mehr Verfahren erledigt (10.616) als eingegangen sind (9.915). Dadurch konnte der Bestand an noch anhängigen Verfahren (2012: 6.514) im Vergleich zu den Vorjahren (2011: 7.215; 2010: 7.842) weiter reduziert werden. Deutlich abgebaut hat das Gericht die Zahl der Verfahren, die länger als ein Jahr anhängig sind (2012: 1.710; 2011: 1.965). Seit 2008 haben sich die Verfahrenslaufzeiten bei durchschnittlich rund 9,5 Monaten eingependelt und sind damit erfreulich kurz. 2007 mussten die Rechtsuchenden im Schnitt noch 13,3 Monate auf eine Entscheidung warten.

Seit dem 1. Januar 2013 bietet das Gericht einen weiteren Service an. Das Verwaltungsgericht ist an das sogenannte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP-System) angeschlossen, das eine internetgestützte Kommunikation zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten ermöglicht. „Wir freuen uns, dass von dieser neuen Möglichkeit schon spürbar Gebrauch gemacht wird. Die Arbeit des Gerichts wird dadurch effektiv unterstützt. Das kommt letztlich allen Beteiligten zugute“, erklärte Herkelmann-Mrowka.