Mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln den Bau des großen Lebensmittelmarktes im Zentrum von Bonn-Beuel vorerst gestoppt. Bereits in der letzten Woche hatte die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts bei ihrer auswärtigen Sitzung im Landgericht Bonn die Baugenehmigung aufgehoben (vgl. die Pressemitteilung des Gerichts vom 24.04.2013). Nunmehr ordnete das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage an.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

AZ: 8 L 303/13