Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute verkündeten Urteil einer gegen die Stadt Köln gerichteten Klage auf Erteilung einer Taxikonzession stattgegeben.

Seit etwa 20 Jahren ist in Köln die Anzahl der Taxikonzessionen auf 1217 begrenzt. Da seit 1993 keine neuen Taxikonzessionen erteilt wurden, konnten Interessierte eine Konzession nur erhalten, wenn sie diese von einem Taxiunternehmer, der sein Taxiunternehmen aufgeben wollte, käuflich erwarben. Der Kläger, der nicht bereit war, eine bestehende Konzession auf diesem Wege zu erwerben, begehrte von der Stadt die Erteilung einer eigenen Konzession. Die Erteilung lehnte die Stadt mit der Begründung ab, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln sei beeinträchtigt, wenn neben der Übertragung bestehender Konzessionen weitere erteilt würden.

Die auf Erteilung der Konzession gerichtete Klage hatte nunmehr Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass ein Anspruch auf die begehrte weitere Konzession bestehe. Die Stadt Köln habe nicht hinreichend belegt, dass die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln bedroht sei, wenn diese Konzession erteilt werde. Ein zu diesem Zweck von der Stadt Köln eingeholtes Gutachten enthalte keine hinreichend tragfähigen Feststellungen. Vor allem könne die Anzahl der Betriebsaufgaben nicht als ausreichend gewichtiges Indiz für eine bereits bestehende Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes gewertet werden, wenn tatsächlich in jedem Fall der Betriebsaufgabe die Konzession an einen Interessenten für einen hohen fünfstelligen Eurobetrag übertragen werde.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az: 18 K 6314/11