Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Journalisten der Bild-Zeitung abgewiesen. Dieser hatte vom Polizeipräsidium Köln verlangt, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium hatte die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das anhängige Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers abgelehnt. Das Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen, da der mutmaßliche Täter gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln Revision eingelegt habe. Das Gericht hat bestätigt, dass die Aufzeichnung der Notrufe jedenfalls gegenwärtig nicht herausgegeben werden müsse. Das Informationsfreiheitsgesetz sei vorliegend nicht anwendbar, da die Tonbandaufzeichnungen Bestandteil der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte seien. Ferner könne das Bekanntwerden der Tonbandinhalte weiterhin das laufende Strafverfahren beeinträchtigen.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Az. 13 K 5751/12