Mehr als 100 ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben auf Einladung an Führungen durch das Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichts Köln am Appellhofplatz teilgenommen. Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Köln, Herr Andreas Becker, dankte den ehrenamtlich Tätigen für ihr Engagement und machte die besondere Bedeutung ihrer Tätigkeit für die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts deutlich. „Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung, trägt zur Lebensnähe, Plausibilität, Transparenz und Akzeptanz von Verfahren und Entscheidungen bei“, sagte der Vizepräsident des Gerichts bei der Begrüßung.

Jeweils zwei ehrenamtliche Richterinnen / Richter urteilen gemeinsam mit drei Berufsrichterinnen / Berufsrichtern in der Regel aufgrund einer mündlichen Verhandlung. Sie werden von einem Wahlausschuss, der aus der Präsidentin des Verwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten besteht, jeweils auf fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfrei-en Städte gewählt. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts bestimmt die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern, und zwar derart, dass voraussichtlich jeder höchstens zu zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. Jeder ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Das Verwaltungsgericht Köln ist eines von sieben erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet der kreisfreien Bundesstadt Bonn, der kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises. Außerdem ist es u. a. zuständig für Verfahren gegen die vielen Bundesbehörden und Bundesministerien, die ihren Hauptsitz im Gerichtsbezirk haben. Das Gericht ist erstinstanzlich grundsätzlich für alle Streitigkeiten des öffentlichen Rechts zuständig (beispielsweise Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Gebühren- und Abgabenrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Ausländerrecht). Im Wesentlichen handelt es sich bei den vom Verwaltungsgericht zu entscheidenden Fällen um solche, an denen auf der einen Seite Bürgerinnen und Bürger oder juristische Personen des Privatrechts und auf der anderen Seite Behörden beteiligt sind.