Im Juli 2013 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen, wonach etwa Rechtsanwälte demnächst Schriftsätze grundsätzlich elektronisch an die Gerichte übermitteln müssen. „Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erlaubt auf ebenso einfache wie sichere Art, elektronisch mit dem Gericht zu kommunizieren, und es erfüllt alle Vorgaben des neuen Gesetzes.“. Mit diesen Worten begrüßte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Birgit Herkelmann-Mrowka, heute zahlreiche Vertreter der Rechtsanwaltschaft und der im Kölner Raum ansässigen Behörden, die ihrer Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Verwaltungsgericht gefolgt waren. Nur rund 30 Minuten benötigte der ausgewiesene Experte der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Regierungsdirektor Götz Heine, das EGVP und seine Funktionsweise vorzustellen. In der anschließenden Fragestunde zeigten die Gäste ihr großes Interesse am EGVP, das letztlich jedermann in einem gerichtlichen Verfahren nutzen kann.

Alle wesentlichen Informationen zum EGVP können über die Internetseite des Gerichts nachgelesen werden.

Für Rückfragen: Raimund Schommertz Telefon: 0221 2066 – 382