Das Verwaltungsgericht Köln hat heute einen Eilantrag des Zirkus Busch abgelehnt. Der Zirkus Busch wollte der Stadt Köln untersagen lassen, dem Zirkus Roncalli eine Sondernutzungserlaubnis für den Neumarkt im Jahr 2014 zuzusagen, bevor der Antrag des Zirkus Busch erneut geprüft wurde.

Das Gericht hat entscheidend darauf abgestellt, dass der Zirkus Busch bereits die gemäß den Vergaberegeln der Stadt Köln erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt habe. Die Stadt habe bereits frühzeitig auf die im Internet veröffentlichten Vergaberegeln hingewiesen, und nach diesen Regeln müssten unter anderem ein detailliertes Konzept für den zeitlichen Ablauf des Auf- und Abbaus erstellt werden, Angaben zu den Bewegungsflächen der Feuerwehr gemacht und ein Schallschutzprognosegutachten erstellt werden. Diese Unterlagen hätten bis zum 13.09.2013 vorgelegt werden müssen, und der Zirkus Busch habe diese Voraussetzungen – anders als der Zirkus Roncalli - sogar bis zum heutigen Tag nicht erfüllt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 18 L 1679/13