Mit zwei heute verkündeten Urteilen hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage von Nachbarn stattgegeben, die sich gegen den Betrieb einer orthopädischen Privatklinik im Kölner Westen gewandt haben.
Die im Jahr 2011 fertiggestellte und in Betrieb genommene orthopädische Klinik liegt an der Aachener Straße in Köln-Junkersdorf. Die mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke der Kläger liegen südlich des Klinikgrundstücks in einem reinen Wohngebiet. Mit ihren Klagen machen die Kläger geltend, dass von den haustechnischen Anlagen der Klinik unzumutbare Lärmimmissionen ausgehen. Insbesondere die tieffrequenten Geräusche der Lüftungsanlagen seien sehr störend und bei der Erteilung der Baugenehmigung nicht berücksichtigt worden.
Das Gericht stellte jetzt fest, dass die für den Klinikbetrieb erteilten Baugenehmigungen rechtswidrig sind. Die Baugenehmigungen enthielten keine ausreichenden Regelungen, um die Nachbarn vor unzumutbarem Lärm zu schützen. Die Schallquellen des Bauvorhabens seien vollkommen unklar und auch widersprüchlich geregelt worden. Es könne danach nicht ausgeschlossen werden, dass von den haustechnischen Anlagen der Klinik auf die im reinen Wohngebiet liegenden Wohnhäuser der Kläger unzumutbare Lärmimmissionen einwirken. Diese Grundstücke habe die Stadt Köln bei der Erteilung der Genehmigungen auch gar nicht in ihre Beurteilung einbezogen.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
Az: 2 K 3472/12, 2 K 3951/12