Am heutigen Tag fand bei dem Verwaltungsgericht Köln die mündliche Verhandlung in Verfahren statt, in denen die Kläger gegenüber dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte die Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen. Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten.
In der mündlichen Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser nochmals klar, dass es in den Verfahren nicht um eine „generelle Freigabe“ von Cannabis gehe. Vielmehr müsse das Gericht darüber befinden, ob in besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Eigenanbau von Cannabispflanzen und die Verarbeitung der Pflanzen zum therapeutisch veranlassten Eigenkonsum zugelassen werden könne.
In allen Verfahren wurden eingehend die Fragen etwaiger Behandlungsalternativen und der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beim Anbau der Pflanzen erörtert. Zudem war Gegenstand der Erörterung, in welchem Umfang dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte bei der Entscheidung über die Anträge der Kläger ein Ermessensspielraum zusteht.
Termin zur Verkündung der Urteile in allen Verfahren ist am 22. Juli 2014, 10.00 Uhr.
Az: 7 K 4012/12, 7 K 5217/12, 7 K 4447/11 und 7 K 4450/11