Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln mit Beschluss vom heutigen Tage dazu verpflichtet, über die Besetzung des Dienstpostens der Leitung des Personal- und Organisationsamtes neu zu entscheiden. Damit ist dem Antrag eines im bisherigen Auswahlverfahren unterlegenen Mitbewerbers stattgegeben worden. Bis zur neuen Entscheidung darf die Stadt die Amtsleiterstelle nicht durch die ausgewählte Bewerberin besetzen.
Nach Auffassung des Gerichts ist die von der Stadt getroffene Auswahlentscheidung, die zugunsten der ausgewählten Bewerberin erging, fehlerhaft. Die Auswahlentscheidung der Stadt berücksichtige nicht hinreichend, dass die für den unterlegenen Antragsteller erstellte Anlassbeurteilung höher zu gewichten sei, weil dieser im Vergleich zu der ausgewählten Bewerberin in einem höheren statusrechtlichen Amt beurteilt wurde. Der sich aus einem Vergleich der Anlassbeurteilungen ergebende Leistungsvorsprung des Antragstellers könne nicht durch die Bewertung eines mit den Bewerbern geführten Auswahlgespräches ausgeglichen werden.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster innerhalb von zwei Wochen möglich.
Az: 19 L 997/14