Das Verwaltungsgericht Köln hat mit heute bekannt gegebenen Beschlüssen Eilanträgen der Städte Leverkusen und Bergheim im Wesentlichen stattgegeben, die sich gegen ein Möbelhaus der Firma Segmüller in Pulheim wenden.

Die Firma Segmüller will in Pulheim ein großes Möbelhaus errichten. Die Stadt Pulheim hat dazu einen Bebauungsplan aufgestellt, den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf Antrag der Städte Leverkusen und Bergheim auch wegen Verstoßes gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt hat. Gegen den in abgeänderter Fassung neu aufgestellten Bebauungsplan ist ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig. Die Stadt Pulheim hat die ursprüngliche Baugenehmigung an den aktuellen Bebauungsplan angepasst. Die Städte Leverkusen und Bergheim klagen weiterhin gegen das Vorhaben.

Ihren Eilanträgen hat die Kammer entsprochen. Die Baugenehmigung weise entsprechend dem aktuellen Bebauungsplan eine Verkaufsfläche von knapp 43.000 qm aus. Tatsächlich werde eine Verkaufsfläche von mindestens 48.000 qm zugelassen. Damit verstoße das Vorhaben zum Nachteil der Nachbarkommunen gegen das Gebot der interkommunalen Abstimmung.

Anträge auf Stilllegung der Baustelle hat die Kammer hingegen abgelehnt, da das Vorhaben z.B. nach einer Reduzierung der Verkaufsfläche voraussichtlich zulässig sein dürfte.

Gegen die Entscheidungen kann die Stadt Pulheim innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

23 L 1674/14 (Bergheim)
23 L 1703/14 (Leverkusen)