Das Verwaltungsgericht Köln hat durch Eilbeschluss vom heutigen Tage das teilweise Verbot der Demonstration „Protest gegen die Innenministerkonferenz in Köln im Dezember 2014“ aufgehoben und damit einen Demonstrationszug durch Teile der Kölner Innenstadt zugelassen.

Die Versammlung war bereits Mitte Oktober 2014 vom Veranstalter angemeldet und zunächst durch das Polizeipräsidium Köln bestätigt worden. Aufgrund von nachträglich aufgetretenen Bedenken kam es zu mehreren Kooperationsgesprächen. Diese führten zu einer einvernehmlichen Festlegung der Kundgebungsorte und des Zugweges.

Mit Bescheid vom 03.12.2014 wurde die Versammlung auf den Hohenzollernring beschränkt und es wurden Auflagen bzgl. des Lautsprechereinsatzes, der Größe und Beschaffenheit von Transparenten sowie der Stellung von Ordnern verfügt. Es lägen inzwischen Erkenntnisse vor, wonach mit der Teilnahme von gewaltbereiten Angehörigen aus der hessischen linksextremistischen/autonomen Szene in mittlerer bis oberer zweistelliger Teilnehmerzahl zu rechnen sei und die Versammlung auch von einer als gewaltorientiert einzustufenden kurdischen Gruppierung unterstützt werde. Daher sei ein unfriedlicher Verlauf der Versammlung zu befürchten. Damit führe ein Demonstrationszug zur Gefährdung von Besuchern der Kölner Innenstadt und von anreisenden Fußballfans (Spiel des 1. FC Köln).

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen für ein teilweises Versammlungsverbot keine ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht zu beherrschende Gefährdung von Rechtsgütern Dritter dargelegt worden seien. Der vorweihnachtliche Besucherverkehr und die Anreise der Fußballfans seien bereits in den umfänglichen Kooperationsgesprächen berücksichtigt worden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 20 L 2440/14