Das Verwaltungsgericht Köln hat durch einen heute bekannt gegebenen Beschluss einen Eilantrag abgelehnt, der sich gegen die Kölner Winterhilfe für Obdachlose mit Übernachtungsmöglichkeiten wendet.
Ein benachbartes Unternehmen hatte in einem Eilantrag beantragt der Stadt aufzugeben, die Vorbereitungsmaßnahmen zur Einrichtung und die Einrichtung einer ordnungsbehördlichen Winterhilfe für Obdachlose mit Übernachtungsmöglichkeiten im Objekt Brandenburger Straße in Köln zu unterlassen. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht hinreichend dargelegt habe, dass in der Nachbarschaft befristet wohnende Obdachlose für sie konkrete Nachteile - etwa Sachschäden, Umsatzeinbußen etc. – mit sich bringen könnten. Nachteile für das Grundstück der Antragstellerin oder für ihren ausgeübten und eingerichteten (Hotel-) Betrieb hätten konkret vorgetragen werden müssen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.