Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14.01.2015 teilweise bestätigt.

Die Veranstalter haben sich gegen die Auflage gewandt, die Kundgebung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz, sondern auf der Komödienstraße durchzuführen. Außerdem hat das Polizeipräsidium den geplanten Aufzug durch die Kölner Innenstadt untersagt.

Die Polizei habe nach Ansicht des Gerichts keine hinreichenden Anhaltspunkte vorlegen können, dass die Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zu nennenswerten Beeinträchtigungen des Bahnhofs- und Bahnbetriebes führen werde. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei mit einer Teilnehmerzahl von nur rund 300 Personen zu rechnen. In der Vergangenheit seien erheblich größere Veranstaltungen ohne entsprechende Gefährdungen durchgeführt worden. Daher ist die Auflage, den Versammlungsort an die Komödienstraße zu verlegen, beanstandet worden.

Das Verwaltungsgericht hat die Verfügung des Polizeipräsidiums Köln insoweit bestätigt, als kein Aufzug stattfinden darf. Angesichts des Verlaufs der Kögida-Veranstaltung vom 05.01.2015 sei mit entsprechenden Gegenveranstaltungen und Blockaden zu rechnen. Die Polizei sei daher zu Recht davon ausgegangen, dass eine Gewährleistung des Aufzuges eine komplette Sperrrung der Innenstadt nötig machen würde. Dadurch würden die ebenfalls geschützten Interessen der Kölner Bürger und Besucher der Stadt unzumutbar beeinträchtigt werden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Az.: 20 L 62/15