Der Rat der Stadt Bonn durfte den Stadtverordneten Werner Esser (SPD) im September 2013 nicht mehr aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) abberufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil festgestellt und der Klage der SPD-Fraktion gegen den Rat der Stadt Bonn stattgegeben.

 

Zur Begründung führte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts aus:  Bei seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft sei ein vom Rat entsandter Stadtverordneter grundsätzlich an die Beschlüsse, Vorgaben und Interessen des Rates gebunden. Handle der Stadtverordnete dem zuwider, könne der Rat ihn regelmäßig ohne weiteres aus dem Aufsichtsrat abberufen. So hätte der Bonner Rat auch im Fall des Stadtverordneten Esser handeln können, nachdem dieser in der Aufsichtsratssitzung der SWB im Juli 2013 gegen die Vorgaben des Bonner Rates votiert habe. Wenn stattdessen der Rat – wie hier – ausdrücklich beschließe, sein Mitglied (nur) zu einem zukünftig ratstreuen Verhalten aufzufordern, und Zuwiderhandlungen in der Folgezeit nicht mehr zu verzeichnen seien, sei die Grundlage verbraucht, um den Stadtverordneten gleichwohl noch Monate später aus dem Aufsichtsrat abzuberufen.

 

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

 

 

Az: 4 K 948/14