In den zwei beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahren gegen die von der Stadt Bonn verfügte Schließung des Seniorenwohnzentrums Haus Dottendorf führt das Gericht am Dienstag, den 3. Februar 2015 einen Erörterungstermin durch. Damit keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden und die Bewohner des Seniorenzentrums nicht durch mehrfache Umzüge zusätzlich belastet werden, hat das Gericht der Stadt Bonn mit Beschluss vom heutigen Tage untersagt, zunächst bis zum Erörterungstermin die Schließung des Seniorenzentrums im Wege der Räumung durchzusetzen. Gleichzeitig hat der Betreiber gegenüber dem Gericht zugesichert, für diesen Zeitraum eine ordnungsgemäße personelle Besetzung während der Tag- und Nachtzeit sicherzustellen.

Erörterungstermine sind grundsätzlich nicht öffentlich; Zuschauer sind daher nicht zugelassen.

Az: 22 L 154/15 und 22 L 187/15