Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Gründe zu seinem gestrigen Beschluss an die Beteiligten übermittelt. Danach beruhe die Ablehnung des Antrags auf vorläufige Aussetzung der Schließung des Seniorenwohnheims im Wesentlichen darauf, dass die Betreiberin nicht die Gewähr für eine kurzfristige Aufarbeitung der erheblichen strukturellen und personellen Mängel in ihrer Betriebsführung biete. Nach wie vor bestehe ein hohes Risiko für die in der Einrichtung verbliebenen pflegebedürftigen Bewohner, wegen unzureichender Pflege Schäden an Gesundheit oder gar Leben zu erleiden. Die Führungsstruktur sei nach wie vor unzureichend und es bestünden offensichtliche Kommunikationsmängel zwischen den Verantwortlichen vor Ort und den überörtlichen Vertretern der Betreibergesellschaft. Dies zeige sich zum Beispiel daran, dass der weitere Einsatz von Pflegekräften geplant sei, die von der Betreiberin zuvor selbst gegenüber der Stadt Bonn als ungeeignet bezeichnet worden waren.

Az: 22 L 187/15