Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag entschieden, dass die von der Stadt Köln zum 28. Oktober 2015 beabsichtigte Sperrung des Breslauer Platzes und der Gummersbacher Straße für Fernbusse rechtmäßig ist.

Ab dem 28. Oktober 2015 plant die Stadt Köln, einen zentralen Fernbusbahnhof am Flughafen Köln Bonn einzurichten. Deshalb sollen die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße in der Kölner Innenstadt zeitgleich für Fernbusse gesperrt werden. Gegen diese beabsichtigte Sperrung haben mehrere Fernbusunternehmen Eilrechtsschutz beantragt. Die Unternehmen machten vor allem geltend, sie verfügten noch über lang laufende Konzessionen, die die Haltestellen Breslauer Platz und Gummersbacher Straße als Haltestellen in Köln auswiesen. Außerdem stelle der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn schon deshalb keine angemessene Alternative dar, weil er sich weit außerhalb der Innenstadt befinde.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat die Anträge abgelehnt. Zur Begründung hat es ausgeführt, aus den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen könnten die Fernbusunternehmen kein Recht darauf ableiten, die dort genannten Haltestellen dauerhaft beizubehalten. Denn die Stadt Köln habe nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass an beiden bisherigen Halteplätzen gefährliche Verkehrssituationen bestünden, die ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde und eine Verlegung der Haltestellen rechtfertigten. So sei es von September 2014 bis August 2015 am Breslauer Platz zu 97 und an der Gummersbacher Straße zu 35 Unfällen gekommen. Das derzeit unübersichtliche Verkehrsgeschehen am Breslauer Platz und die vierspurig ausgebaute und stark befahrene Gummersbacher Straße brächten für die Verkehrsteilnehmer erhebliche Gefahren mit sich. Vor diesem Hintergrund stelle die Sperrung beider bisheriger Haltestellen eine geeignete Maßnahme dar, um die Verkehrssicherheit an den genannten Standorten nachhaltig zu verbessern. Die Sperrung beeinträchtige die Fernbusunternehmen auch nicht in unangemessener Weise, denn der Busbahnhof am Flughafen Köln Bonn weise eine ausreichende Anzahl von Halteplätzen für Fernbusse und eine gute Infrastruktur auf. Ferner sei er sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an die Kölner Innenstadt angebunden.

Klarstellend weist das Gericht darauf hin, dass – anders als in der Presseberichterstattung der vergangenen Tage dargestellt - am 20. Oktober 2015 lediglich ein gerichtlicher Erörterungstermin stattgefunden hat. Die Entscheidungen über die Anträge der Busunternehmen sind erst heute getroffen worden.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden.

AZ: 18 L 2421/15, 18 L 2455/15, 18 L 2466/15, 18 L 2522/15 

Für Rückfragen: Raphael Murmann-Suchan Tel. 0221 2066 232