Das Verwaltungsgericht Köln hat mit mehreren den Beteiligten heute zugestellten Urteilen vom 18.2.2016 entschieden, dass die Aufstockung und Sanierung des Hotels Dreesen am Rüngsdorfer Rheinufer zulässig ist. Das Gericht hat damit mehrere Klagen, u.a. der Eigentümergemeinschaft des benachbarten Rhein-Entrées und des damaligen Bauträgers, gegen eine Entscheidung der Stadt abgewiesen. Mit dieser hatte die Stadt im Juli 2014 der Betreiberin des Rheinhotels die Erteilung einer Baugenehmigung zugesagt. Gegen die Zusage hatten sich die Kläger vor allem mit der Begründung gewandt, der Hotel- und Veranstaltungsbetrieb werde unzumutbare Lärmimmissionen hervorrufen. Zudem hätten sie einen Anspruch darauf, dass Sichtbeziehungen auf den Rhein und das Siebengebirge nicht verbaut würden.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es ist der Auffassung, den Klägern sei es verwehrt, sich auf die Lärmauswirkungen zu berufen, mit denen nach dem Umbau zu rechnen sei. Das Gelände der ehemaligen französischen Botschaft habe mit dem Rhein-Entrée erst bebaut werden können, nachdem ein Bebauungsplan dafür aufgestellt worden sei. Dieser habe die Lärmauswirkungen des Hotelbetriebes berücksichtigt. Der Bauträger habe damals erklärt, Geräuscheinwirkungen des Betriebs zu dulden. Vor diesem Hintergrund verhielten sich die Kläger jedenfalls treuwidrig, wenn sie sich nunmehr auf Lärmimmissionen beriefen, die nicht über das hinausgingen, was bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt worden sei. Dass mit dem Vorhaben eine Verschlimmerung der damals angenommen Lärmsituation verbunden sei, sei nicht ersichtlich. Eine etwaige Verschlechterung der Aussicht hätten die Kläger hinzunehmen, weil auf die Aufrechterhaltung einer ungeschmälerten Aussicht grundsätzlich kein Anspruch bestehe.  

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az: 8 K 5045/14, 8 K 5055/14 und 8 K 5076/14

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