Mit zwei den Beteiligten heute zugestellten Urteilen hat das Verwaltungs-gericht Köln die Klagen von Grundstückseigentümern aus Bonn-Beuel und dem Johanniterviertel in Bonn abgewiesen, die sich gegen die Baugeneh-migung für den Kunst!Rasen 2015 gewandt hatten.

In der Zeit vom 17. Juni 2015 bis zum 12. Juli 2015 fanden auf dem Kunst!Rasen in der Bonner Rheinaue zwölf Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 10.000 Zuschauern statt. Für die Veranstaltungsfläche hatte die Stadt Bonn eine Baugenehmigung erteilt, nach der auch sieben besonders laute Veranstaltungen stattfinden durften. Gegen die Bauge-nehmigung hatten sich die Kläger mit der Begründung gewandt, sie wür-den durch den Veranstaltungsbetrieb unzumutbar beeinträchtigt, weil die Veranstaltungen zu laut seien.

Die Klagen wies das Gericht jetzt ab. Es stellte fest, dass die Baugeneh-migung die nachbarlichen Interessen der Kläger hinreichend berücksichtigt habe. Die Baugenehmigung habe keine Lärmeinwirkungen erlaubt, die den Klägern gegenüber unzumutbar gewesen seien.

Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung An-trag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberver-waltungsgericht in Münster entscheidet.

Az: 8 K 3862/15 und 8 K 3899/15

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