Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit heute beim Verwaltungsgericht Köln eingegangenen Schriftsätzen Berufungen gegen die beiden Urteile zu Fahrverboten in Köln und Bonn eingelegt. Damit werden die Urteile vom 8. November 2018 zunächst nicht rechtskräftig und können dementsprechend auch nicht vollstreckt werden. Das Verwaltungsgericht wird die Prozessakten nunmehr an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster übersenden, das über die Berufungen zu entscheiden hat. 

Das Verwaltungsgericht Köln hatte auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe mit den Urteilen das beklagte Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, bis zum 1. April 2019 die Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn zu ergänzen und darin auch Fahrverbote festzuschreiben (vgl. die Pressemitteilungen des Gerichts vom 8. November 2018). 

Az.:    13 K 6684/15 (Köln)

          13 K 6682/15 (Bonn)