An dienstfreien Werktagen ist beim Verwaltungsgericht Köln in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr ein telefonischer Bereitschaftsdienst eingerichtet. Ausgenommen hiervon ist der Rosenmontag. Der telefonische Bereitschaftsdienst durch einen Bereitschaftsrichter dient nur der Regelung besonders dringender Rechtsschutzbegehren, bei denen es den Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten.

Der Bereitschaftsrichter trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen.

Im Falle eines besonders dringenden Rechtsschutzbegehrens erhalten Sie unter der

Rufnummer 0221 2066-0


tagesaktuelle Informationen.