EGVP-Erreichbarkeit aktuell gestört
Aufgrund technischer Störungen ist das Verwaltungsgericht Köln aktuell nicht per EGVP erreichbar. Anträge, Klagen und Schriftsätze können nicht per EGVP eingereicht werden. Eine Einreichung auf den übrigen zulässigen Wegen bleibt möglich; auf § 55d Satz 3 VwGO wird hingewiesen.
EGVP-Erreichbarkeit
In sehr dringenden Angelegenheiten (weniger als 1 - 3 Stunden bis zu einer Entscheidung) wird empfohlen, Anträge auf Eilrechtsschutz - zeitgleich mit ihrer Übersendung an das elektronische Gerichtspostfach - telefonisch auf der Service-Einheit der zuständigen Kammer anzukündigen. Derzeit kommt es häufig zu Störungen im elektronischen Gerichtspostfach, so dass Nachrichten oftmals nur verzögert abgerufen werden können.
